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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Markenkinder GmbH

Stand: 17.06.2026 

 

Die folgenden vertraglichen Rahmenbedingungen (nachfolgend „Rahmenbedingungen“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der Markenkinder GmbH, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln (nachfolgend „Markenkinder GmbH“), und deren Kunden, Partnern und Influencern (nachfolgend „Kunden“) schaffen.

Stand: 17.06.2026

1. Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen des Vertrages

1.1 Geltungsbereich

Die AGB sind Bestandteil der zwischen der Markenkinder GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie Grundlage der durch die Markenkinder GmbH erbrachten Leistungen.

Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Markenkinder GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Markenkinder GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.2 Definitionen

Inhalte: Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes usw.

Software: Anwendungen, Programme und Webseiten.

Dauerschuldverträge: Verträge mit bestimmter oder unbestimmter Laufzeit (z. B. Pflegeverträge).

Werk: Das Ergebnis der Leistung der Markenkinder GmbH.

Schulungen: Vorträge, Workshops und Seminare.

Vertragsparteien: Kunde und Markenkinder GmbH.

Verbraucher: Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Diese AGB richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Schließt die Markenkinder GmbH ausnahmsweise einen Vertrag mit einem Verbraucher, gelten die Regelungen dieser AGB nur, soweit sie den zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften der §§ 305 ff. BGB nicht widersprechen; im Übrigen gehen die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vor.

2. Angebote und deren Annahme

Beschreibungen und Darstellungen in Prospekten, Präsentationen oder auf Webseiten stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern sind freibleibend und unverbindlich.

Angebote der Markenkinder GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage gültig.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Markenkinder GmbH oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen werden separat angeboten und abgerechnet.

3. Ort und Zeit der Tätigkeit

Die Markenkinder GmbH ist hinsichtlich der Art, Zeit und Ort der Durchführung der vereinbarten Leistungen frei, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Die Markenkinder GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dies den vertraglichen Pflichten nicht entgegensteht.

4. Fristen und Termine

Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von der Markenkinder GmbH ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bestätigt wurden.

Verzögerungen, die auf höherer Gewalt oder vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen, berechtigen die Markenkinder GmbH zu einer angemessenen Verlängerung der Frist.

5. Entwicklungs-, Agentur-, Wartungs- und Beratungsleistungen

5.1 Leistungsbeschreibung

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

5.2 Wartungs- und Serviceleistungen

Laufende Wartungsarbeiten umfassen keine Weiterentwicklungen oder Anpassungen an technische Änderungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, die Markenkinder GmbH durch rechtzeitige Bereitstellung notwendiger Informationen, Inhalte und Ressourcen zu unterstützen.

Verzögerungen, die auf einer fehlenden oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, können zu zusätzlichen Kosten und einer angemessenen Anpassung vereinbarter Termine führen.

7. Schulungen

Inhalte und Gestaltung von Schulungen werden individuell oder auf Basis vorgefertigter Konzepte vereinbart.

Schulungsunterlagen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Markenkinder GmbH digital weitergegeben oder veröffentlicht werden.

Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gilt Folgendes: Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt keine Stornogebühr an. Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin beträgt die Stornogebühr 25 % der vereinbarten Vergütung. Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Termin beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall vorbehalten nachzuweisen, dass der Markenkinder GmbH ein geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist; der Markenkinder GmbH bleibt es vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und zu beanspruchen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet. Beide Parteien beachten die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung.

Soweit die Markenkinder GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

8.2 Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen dürfen nur für den jeweiligen Vertragszweck genutzt werden.

Vertrauliche Informationen sind nach Vertragsbeendigung auf Verlangen der mitteilenden Partei zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9. Vergütung und Abrechnung

9.1 Allgemeine Vergütungsregelungen

Die Vergütung erfolgt auf Basis des vereinbarten Zahlungsplans. Zusätzliche Leistungen werden separat vergütet.

Arbeiten außerhalb der Kernarbeitszeit (werktags 9–19 Uhr), die ausdrücklich auf Wunsch des Kunden erbracht werden, werden mit einem Aufschlag von 150 % auf den vereinbarten Stundensatz berechnet, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

9.2 Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)

Für steuerbare und steuerpflichtige Umsätze zwischen der Markenkinder GmbH und im Inland ansässigen Unternehmern gilt seit dem 1. Januar 2025 die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung, Übermittlung und zum Empfang elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG. Die Markenkinder GmbH stellt Rechnungen an Geschäftskunden in einem strukturierten elektronischen Format gemäß der europäischen Norm EN 16931 (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) aus, soweit gesetzlich nichts anderes vereinbart werden kann.

Der Kunde stellt sicher, dass er E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kann; hierfür genügt grundsätzlich ein E-Mail-Postfach. Während der gesetzlichen Übergangsfristen können Rechnungen auch in einem sonstigen elektronischen Format übermittelt werden, sofern der Kunde dem zustimmt.

9.3 Zahlungsabwicklung für Influencer und Creator

Zahlungsabwicklung: Rechnungen von Influencern und Creatorn werden durch die Markenkinder GmbH nach Zahlungseingang durch den Kunden beglichen. Eine Vorauszahlung durch die Markenkinder GmbH ist ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Haftungsausschluss: Die Markenkinder GmbH haftet nicht für eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder für Verzögerungen, die ausschließlich auf Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen; § 11.2 dieser AGB bleibt unberührt.

Freigabe der Zahlung: Die Zahlung an den Influencer bzw. Creator erfolgt unverzüglich nach vollständigem Zahlungseingang durch den Kunden.

10. Abnahme

Die Abnahme der Leistungen erfolgt schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. produktive Nutzung der Leistung).

Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Nach erfolgreicher Abnahme sind nachträgliche Änderungen kostenpflichtig, soweit sie über die ursprünglich vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen.

11. Gewährleistung und Haftung

11.1 Gewährleistung

Mängelansprüche bestehen nur bei wesentlichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit.

Mängel sind von Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt.

Änderungen am Werk durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung der Markenkinder GmbH lassen Mängelansprüche entfallen, soweit der Mangel auf dieser Änderung beruht.

11.2 Haftung

Die Markenkinder GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Markenkinder GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, ist die Haftung der Markenkinder GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung der Markenkinder GmbH für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Ausfälle, Verzögerungen oder das Verhalten Dritter (z. B. Social-Media-Plattformen, Hosting- oder Zahlungsdienstleister) verursacht werden, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs der Markenkinder GmbH liegen.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Reichweiten- bzw. Engagement-Einbußen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12. Kündigung

12.1 Vertragslaufzeit

Dauerschuldverträge verlängern sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht von einer der Parteien gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.

12.2 Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist insbesondere bei grober Vertragsverletzung, Zahlungsverzug oder Insolvenz einer Partei möglich.

Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten des Kunden gemäß den Vorgaben der DSGVO gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. nach AO oder HGB) entgegenstehen. Vertragsbezogene Unterlagen, die zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind, bleiben hiervon unberührt.

13. Änderungen der AGB

Die Markenkinder GmbH kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, etwa zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder geänderte Geschäftsabläufe.

Änderungen werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht; auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben in jedem Fall das Recht, der Änderung zu widersprechen; widersprechen sie, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt, sofern die Markenkinder GmbH nicht ihrerseits ordentlich kündigt.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, der Sitz der Markenkinder GmbH in Köln.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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