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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Die folgenden vertraglichen Rahmenbedingungen (nachfolgend „Rahmenbedingungen“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der Stützpunkt Promotion Service GmbH, Dukatenweg 10 in 50859 Köln (nachfolgend „Stützpunkt Promotion Service GmbH“) und deren Kunden (nachfolgend „Kunden“) schaffen.

Der Geschäftsbereich der Stützpunkt Promotion Service GmbH richtet sich an Unternehmen und umfasst u.A., die Vermarktung von nationalen und internationalen Sport- und Werbeveranstaltungen sowie die Entwicklung und Durchführung von verkaufsfördernden Aktionen am Point of Sale, die Konzeption und Umsetzung von erlebbaren Kommunikationsmaßnahmen, die Abverkaufszahlen und Imagewerte des jeweiligen Produkts steigern.

 

Stand: 24.10.2020

  1. Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen des Vertrages

  2. Entwicklungs-, Agentur-, Wartungs- und Beratungsleistungen

  3. Besondere Bestimmungen für Schulungen

  4. Gewährleistung und Haftung

  5. Vergütung und Abrechnung

  6. Kündigung

  7. Datenschutz, Vertraulichkeit, Änderungen der AGB Und Schlussbestimmungen

  8. Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen des Vertrages

    1. Geltungsbereich

      1. Die AGB sind Bestandteil der zwischen der Stützpunkt Promotion Service GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen gleicher Art sowie Grundlage der durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH erbrachten Leistungen.

      2. Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

      3. Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien, gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

      4. Leistungsbeschreibungen, Tarife, jeweils sofern gestellt, sind Teil des Vertrags und haben vor diesen AGB Vorrang.

      5. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern die Stützpunkt Promotion Service GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Kunden stellt keine Zustimmung dar.

      6. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher AGB zu vereinbaren. Die zusätzlichen AGB werden dem Kunden deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen AGB diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen AGB Vorrang.

    2. Definitionen

      1. Inhalte – Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes, Angaben über Orte und Personen oder Links zu verstehen.

      2. Software – Unter „Software“ werden ausführbare Programme und die zugehörigen Funktionen, Daten und Gestaltungselemente verstanden. Zur Software gehören u.a. Anwendungsprogramme, Applikationen und Webseiten.

      3. Dauerschuldverträge – Hierunter sind Verträge zu verstehen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, z.B. Pflege- und Wartungsverträge sowie Webhostingverträge.

      4. Vertragsparteien – Der Begriff fasst den Kunden, und die Stützpunkt Promotion Service GmbH zusammen.

      5. Werk – Als „Werk“ ist das Ergebnis der Leistung der Stützpunkt Promotion Service GmbH zu verstehen, insbesondere die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalte oder Software.

      6. Schulungen / Referent – Der Begriff Schulungen umfasst Schulungen bei der Stützpunkt Promotion Service GmbH oder beim Kunden, Vorträge, Workshops, Seminare und ähnliche Veranstaltungen. Referent ist die Person, die auf Seiten der Stützpunkt Promotion Service GmbH die Schulung durchführt.

    3. Angebote und deren Annahme

      1. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.

      2. Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an die Stützpunkt Promotion Service GmbH begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu der Stützpunkt Promotion Service GmbH. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.

      3. Angebote der Stützpunkt Promotion Service GmbH sind vorbehaltlich anderer Angaben 14 Tage lang gültig.

    4. Nachträgliche Änderungen und Change Requests

      1. Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebotes durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH oder nach Vertragsschluss, erstellt die Stützpunkt Promotion Service GmbH ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot.

      2. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden pausiert die Stützpunkt Promotion Service GmbH die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

    5. Ort und Zeit der Tätigkeit

      1. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Aufträge nach Zeit und Ort frei.

      2. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur unmittelbarer Leistungserbringung durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH (z.B. aufgrund ihrer Fachkompetenz) oder die Pflicht zur Vertraulichkeit und Datenschutz, nicht entgegenstehen.

      3. Die Mitarbeiter der Stützpunkt Promotion Service GmbH treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich den von der Stützpunkt Promotion Service GmbH benannten verantwortlichen Mitarbeitern, mit Wirkung für und gegen die Stützpunkt Promotion Service GmbH erteilen.

    6. Fristen und Termine

      1. Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die Stützpunkt Promotion Service GmbH eine Frist oder einen Termin ausdrücklich zusagt.

      2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat die Stützpunkt Promotion Service GmbH nicht zu vertreten und berechtigt die Stützpunkt Promotion Service GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH verpflichtet sich im Gegenzug, dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

  1. Entwicklungs-, Agentur-, Wartungs- und Beratungsleistungen

    1. Auftragsbeschreibung

      1. Die Leistungen der Stützpunkt Promotion Service GmbH umfassen Entwicklungs- und Agenturleistungen, zu denen u.a. die Neuerstellung von Software und Inhalten, als auch Analyse- und Beratungsleistungen gehören. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung.

      2. Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde wird die Stützpunkt Promotion Service GmbH auf Detailierungslücken unverzüglich hinweisen und die Stützpunkt Promotion Service GmbH bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen.

      3. Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.

      4. Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

      5. Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und schriftlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen) handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt ein Dienstvertrag vor.

      6. Eine Schulung der Anwender, Dokumentation, Einweisung, Installation und Wartung ist nicht Bestandteil der Leistungen der Stützpunkt Promotion Service GmbH und muss gesondert vereinbart werden.

    2. Wartungs- und Serviceleistungen

      1. Die reinen laufenden Wartungs- und Serviceleistungen umfassen keine Beratung- und Weiterentwicklung. Über diese Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. Es handelt sich dabei um Leistungen, die über die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Software und der vereinbarten Updates auf die aktuelle Version hinausgehen und zum Beispiel weiteren Funktionsumfang, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassung in optischer oder inhaltlicher Hinsicht betreffen.

      2. Ebenfalls nicht zu laufenden Wartungs- und Serviceleistungen gehören Anpassungen aufgrund von technischen Änderungen, die zur Folge haben, dass wesentliche Funktionen oder Schnittstellen der Software im Wesentlichen neu erstellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, durch den Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen der Systemarchitektur- und Umgebung.

      3. Für planbare Arbeiten kann mit ausreichendem Vorlauf ein entsprechender Termin gemeinsam gefunden werden, der die Verfügbarkeit des Systems so wenig wie möglich einschränkt. Grundsätzlich wird die Durchführung planbarer Arbeiten mit einem Vorlauf von 3 Tagen mit dem Kunden abgestimmt. Als planbar gelten Arbeiten und Tätigkeiten, die im Vorfeld bekannt sind und zeitunkritisch sind, das System aber unter Umständen für einen gewissen Zeitraum dem Kunden nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung steht.

    3. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

      1. Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

      2. Der Kunde verpflichtet sich, Stützpunkt Promotion Service GmbH bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

      3. Sofern für die Leistungserbringung durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH erforderlich und nicht durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH zu erbringen, stellt der Kunde die technischen Einrichtungen wie Hardware oder Datenübertragungsleitungen funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung;

      4. stellt der Kunde die Zugangsdatendaten zur Verfügung; unterstützt der Kunde die Stützpunkt Promotion Service GmbH bei Testläufen und Abnahmetests durch entsprechendes Personal.

      5. Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für die Stützpunkt Promotion Service GmbH.

      6. Kann die Stützpunkt Promotion Service GmbH die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist die Stützpunkt Promotion Service GmbH berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

      7. Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

      8. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Stützpunkt Promotion Service GmbH unverzüglich mitzuteilen.

      9. Die Kommunikation zwischen der Stützpunkt Promotion Service GmbH und dem Kunden soll möglichst effektiv, d.h. schnell und fehlerresistent erfolgen. Hierbei hat der Kunde etwaige formelle Kommunikationsvoraussetzungen zu beachten, sofern diese erreichbar sind und deren Wahrnehmung dem Kunden zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Ticketing-Systemen und hinreichende Beschreibung von Problemen, Symptomen, technischen Störungen, o.ä. Werden die formellen Kommunikationsvoraussetzungen durch den Kunden nicht beachtet, werden keine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gegeneinander begründet.

    4. Rechtliche Vorgaben und rechtliche Mitwirkungspflichten

      1. Die Leistungen der Stützpunkt Promotion Service GmbH beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, etc.).

      2. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH darf vom Kunden bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.

      3. Sofern der die Stützpunkt Promotion Service GmbH dem Kunden rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von dem Kunden individuell zu überprüfen sind.

      4. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde der Stützpunkt Promotion Service GmbH im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.

      5. Der Kunde stellt die Stützpunkt Promotion Service GmbH von allen Ansprüchen und Schäden frei, die die Stützpunkt Promotion Service GmbH durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind.

    5. Umfang der übertragenen Nutzungsrechte

      1. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH überträgt dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts Anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.

      2. An Werken, die individuell und spezifisch für den Kunden erbracht werden (zum Beispiel individuelle Grafiken oder Programmroutinen) erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Nutzung-, Vervielfältigung- sowie Verbreitungsrechte und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung erfasst. Ausgenommen ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Kunden, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus der Natur des Auftrags.

      3. Bei Werken die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates oder Softwaremodulen), erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Kunden nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH für den Kunden vorgenommenen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.

      4. Dem Kunden wird Recht zur Bearbeitung des Werkes eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags ergibt.

      5. Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.

      6. Soweit das Werk Open Source-Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.

      7. Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

      8. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH ist berechtigt, auf die für den Kunden entworfenen und hergestellten Werke, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen.

      9. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH ist ferner berechtigt im Impressum von Websites auf ihre Urheberschaft hinzuweisen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung der Stützpunkt Promotion Service GmbH zu entfernen.

    6. Herausgabe von Vorlagen, Entwürfen und Sourcecode

      1. Die, von der Stützpunkt Promotion Service GmbH erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien, und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als „Vorlagen“), bleiben Eigentum der Stützpunkt Promotion Service GmbH. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

      2. Ist die Herausgabe des Sourcecodes vereinbart oder anderweitig vorgesehen (z.B. im Rahmen einer Open Source Lizenz), reicht dessen Übergabe/Verschaffung des Zugangs in digitaler Form aus. Ist ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nicht vereinbart, darf der Kunde den Sourcecode nur verwenden, wenn die Stützpunkt Promotion Service GmbH eine Fehlerbehebung, eine Änderung oder Erweiterung der Anwendung innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchführen kann oder will. Dem Kunden ist bekannt, dass er zur Arbeit mit dem Sourcecode unter Umständen Entwicklerlizenzen für die eingesetzten Komponenten von Drittanbietern erwerben muss. Sollte der Sourcecode nicht unter einer Open Content Lizenz stehen, darf er vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, nicht im Rahmen einer Anwendung, die nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit der Stützpunkt Promotion Service GmbH ist, verwendet werden.

      3. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH ist spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsende zur Löschung der Vorlagen und des Sourcecodes berechtigt.

    7. Angebote, Präsentationen und Pitches

      1. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH mit dem Ziel der weiteren Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).

      2. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Stützpunkt Promotion Service GmbH in diesem Rahmen der vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Stützpunkt Promotion Service GmbH. Erst mit Erteilung des Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung erwirbt der Kunde Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang.

    8. Abnahme

      1. Diese Regelungen zur Abnahme gelten nur, wenn sie einem Werkvertrag zugrunde gelegt werden.

      2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung entsprechend der Auftragsbeschreibung.

      3. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die Stützpunkt Promotion Service GmbH dem Kunden die Leistungsergebnisse vollständig übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Die Übergabe aller für die Abnahme notwendigen Leistungsergebnisse, stellt eine Aufforderung zur Abnahme dar.

      4. Daraufhin hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

      5. Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde der Stützpunkt Promotion Service GmbH eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat die Stützpunkt Promotion Service GmbH eine mangelfreie und abnahmefähige Version der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

      6. Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

      7. Sofern zuvor keine wesentlichen Mängel mitgeteilt werden, gelten die Leistungsergebnisse nach Ablauf von 6 Wochen nach Vorlage zur Abnahme, als durch den Kunden abgenommen.

      8. Mängel sind der Stützpunkt Promotion Service GmbH in mitzuteilen und zu beschreiben.

      9. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

      10. Die Erstellung der vertraglichen Leistungen kann in einzelnen Teilabschnitten vereinbart werden. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH ist berechtigt den Kunden zu einer Teil- oder Zwischenabnahme aufzufordern, wenn dies aufgrund der Materie, des Umfangs oder des zeitlichen Ablaufs bei der Leistungserbringung sachlich begründet und für den Kunden zumutbar ist.

      11. Die Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung und Vergütung gelten für die jeweiligen Teilabschnitte. Dies bedeutet insbesondere, dass Change-Requests des Kunden, welche von bereits abgenommenen Teilabschnitten abweichen, durch diesen gesondert zu vergüten sind.

  1. Besondere Bestimmungen für Schulungen

    1. Inhalt und Gestaltung der Schulungen und Technik

      1. Inhalte und Gestaltung der Schulung werden zwischen der Stützpunkt Promotion Service GmbH und dem Kunden gesondert vereinbart. Dies gilt nicht, wenn die Schulung bereits inhaltlich vorkonzipiert angeboten wird (z.B. im Fall von Seminaren oder Webinaren, die durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH angeboten werden).

      2. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Schulung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Schulung für den Teilnehmer steigern oder nicht wesentlich ändern.

      3. Die im Rahmen der Schulung bereitgestellten Inhalte und Unterlagen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Eine Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte ist jedoch ausgeschlossen.

      4. Die für Schulungen notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Computergeräte) werden vorbehaltlich anderslautender Abreden durch den Kunden gestellt.

    2. Schulungsunterlagen und Aufzeichnungen

      1. Erhält der Kunde Schulungsunterlagen (z.B. Präsentationsfolien), dürfen diese den Teilnehmern ausgedruckt zur Verfügung gestellt werden.

      2. Die Bereitstellung der Unterlagen im digitalen Format (PDF) an die Teilnehmer der Schulung sowie deren Onlinestellung ist nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung von der Stützpunkt Promotion Service GmbH zulässig und dann nur als geschützte Datei (Ausdruck, Export und Kopierfunktion sind passwortgeschützt oder ausgeschlossen).

      3. Eine Audio- oder Videoaufzeichnung der Schulungen ist nur mit Einwilligung der der Stützpunkt Promotion Service GmbH gestattet.

    3. Stornogebühren

      1. Bei einer Stornierung ab 2 Wochen vor dem Schulungstermin wird eine Stornogebühr in Höhe von 25%, bei Stornierung ab einer Woche vor dem Schulungstermin in Höhe von 50% der Schulungsvergütung fällig.

      2. Werden vom Kunden Tätigkeiten (z.B. Werbemaßnahmen, Erstellung von Unterlagen) vor dem Zeitraum von 2 Wochen vor dem Schulungstermin angefordert, wird dieser Aufwand bei Stornierung zum Stundenlohn gem. Teil 5 – § 1(b) dieser AGB nach Stunden abgerechnet.

      3. Fällt die Schulung aufgrund höherer Gewalt aus, fallen keine Stornogebühren an.

    4. Ausfall des Referenten

      1. Ist der vereinbarte Referent verhindert, insbesondere bei Krankheit, kann ein fachlich entsprechender Ersatz gestellt werden.

      2. Ist der Referent aufgrund höherer Gewalt verhindert, haftet er nicht für hieraus entstehende Unkosten des Kunden.

    5. Veranstaltung von Schulungen

      1. Die folgenden Bestimmungen (a) bis (d) gelten, wenn die Schulungen von der Stützpunkt Promotion Service GmbH veranstaltet werden.

      2. Anmeldungen zu Schulungen, die von der Stützpunkt Promotion Service GmbH veranstaltet werden, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

      3. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Schulung dar und gilt mit erfolgter Zahlung als angenommen. Dies gilt im Fall der Bezahlung einer Rechnung oder einer Bezahlung über Onlinebezahlsysteme, wie z.B. PayPal. Mit der Zahlung erhält der Kunde einen verbindlichen Anspruch auf Teilnahme am vereinbarten Termin und eine Anmeldebestätigung.

      4. Im Stornofall bleibt es der Stützpunkt Promotion Service GmbH vorbehalten, Ersatzpersonen als Teilnehmer anzunehmen. Dabei wird insbesondere die Eignung der Ersatzperson für die Schulung berücksichtigt.

    6. Reisekosten bei Beauftragung mit Schulungsleistungen

      1. Zu den Reisekosten gehört die Anreise zur und Abreise von der Schulungsstätte (Berechnung entsprechend Teil 5 – § 1(f) dieser AGB) sowie die Hotelübernachtung (mind. 3 Sterne inkl. Frühstück).

      2. Eine Hotelübernachtung ist erforderlich, falls die Anreise/Abreise am gleichen Tag nicht möglich ist oder vor 8 Uhr morgens angetreten werden müsste.

      3. Reise- und Übernachtungskosten werden entsprechend den Vergütungsregeln im dieser AGB berechnet.

      4. Bei Vertragsschluss ist zu klären, wer die An- und Abreise organisiert und ob Kosten durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH auszulegen sind. Der Kunde kann erklären, die obigen Auslagen selbst zu übernehmen.

      5. Werden die Reisekosten nicht im Voraus durch den Kunden übernommen, bucht die Stützpunkt Promotion Service GmbH diese nach Bestätigung des Schulungstermins durch den Kunden oder bis spätestens 7 Tage vor dem Schulungstermin. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH weist darauf hin, dass die Kosten je höher sein können, je näher die Buchung an dem Schulungstermin erfolgt und bittet um eine zeitige Bestätigung des Schulungstermins. Im Fall einer Stornierung sind angefallene Reisekosten zu erstatten, soweit sie nicht storniert werden können.

  1. Gewährleistung und Haftung

    1. Ansprüche bei Sachmängeln

      1. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie.

      2. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH verpflichtet sich dazu, Websites und vergleichbare Onlineangebote so zu erstellen, dass sie ein Antwortzeitverhalten aufweisen, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf des Internetauftritts eingesetzten Hard- und Software dem Antwortzeitverhalten anderer Internetangebote mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren Serverumgebung entsprechen. Websites und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses branchenüblichen Browsern und Auflösungen lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10% auf dem Markt vertreten sind.  Das Nähere erläutert das Angebot der Agentur.

      3. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

      4. Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat die Stützpunkt Promotion Service GmbH das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde der Stützpunkt Promotion Service GmbH nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workarounds erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist die Stützpunkt Promotion Service GmbH unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

      5. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

      6. Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder einer Software, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

      7. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an der Stützpunkt Promotion Service GmbH bezahlt hat.

      8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen.

      9. Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Teil 4 – § 4 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“).

    2. Einsatz von Leistungen Dritter

      1. Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Leistungen Dritter durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden. Als Leistungen Dritter sind Leistungen zu verstehen, die im Namen des Kunden von Dritten bezogen werden, wie z.B. Nutzungsrechte an Onlineplattformen oder Open Source Software.

      2. Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit des Erzeugnisses eines Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe der Stützpunkt Promotion Service GmbH tätig, sondern gibt die Stützpunkt Promotion Service GmbH, für den Kunden erkennbar, lediglich ein Dritterzeugnis an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von der Stützpunkt Promotion Service GmbH gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B., wenn Open Source Software inkorporiert wird). Die Stützpunkt Promotion Service GmbH steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch mit die Stützpunkt Promotion Service GmbH gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von der Stützpunkt Promotion Service GmbH zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht.

      3. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH ist nicht verantwortlich, falls Leistungen Dritter durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung der Leistungen Dritter ein, hat die Stützpunkt Promotion Service GmbH das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten von der Stützpunkt Promotion Service GmbH gehen würde.

    3. Verhalten Dritter

      1. Der Kunde erkennt an, dass das Verhalten Dritter in Onlinemedien nur schwer zu berechnen ist und die Stützpunkt Promotion Service GmbH für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich ist (z.B. negative Kommentare, Protestaktionen, etc.). Dies gilt nicht, falls die Stützpunkt Promotion Service GmbH dieses Verhalten schuldhaft herausgefordert hat. Die Haftung bestimmt sich in diesem Fall entsprechend Teil 4 – § 4 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz“). Bei der Bestimmung der Fahrlässigkeit, sind die branchenüblichen Verhaltensnormen und vernünftigerweise zu erwartende Verhaltensmuster der Dritten zugrunde zu legen.

      2. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH wird den Kunden unterrichten, sobald ein Verhalten Dritter einen Umfang annimmt, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Kunden nachhaltig schaden könnte.

      3. Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten Dritter oder Anlass einen möglichen Schaden für den Kunden anzunehmen, ist die Stützpunkt Promotion Service GmbH berechtigt, diese Inhalte zu depublizieren (z.B. Kommentare zu löschen) oder Nutzer zu bannen.

    4. Haftung und Schadensersatz

      1. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

      2. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in (f) aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

      3. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

      4. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die Stützpunkt Promotion Service GmbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

      5. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

      6. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch die Stützpunkt Promotion Service GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn die Stützpunkt Promotion Service GmbH diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend „typischer Schaden“) begrenzt.

      7. Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

  1. Vergütung und Abrechnung

    1. Vergütung

      1. Die Vergütung und der Zahlungsplan für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung. Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze der Stützpunkt Promotion Service GmbH.

      2. Soweit nicht explizit anderweitig vereinbart, betragen die Tages- bzw. Stundensätze der Stützpunkt Promotion Service GmbH 800,00 €  netto bzw. 100,00 € netto pro Stunde für Leistungen aus dem Bereich Web Development, Web Design (Konzeption) und Community Management.  Die Stützpunkt Promotion Service GmbH rechnet grundsätzlich auf Tagesbasis ab. Für die Abrechnung ist der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Die einzelnen Arbeiten summiert die Stützpunkt Promotion Service GmbH zu Personentagen auf: ein Personentag besteht aus acht Stunden. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Stundenbasis.

      3. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten.

      4. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze der Stützpunkt Promotion Service GmbH. Das Vorstehende gilt auch für Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen des Kunden.

      5. Arbeiten, die auf Anweisung des Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit (Werktags 9 – 19 Uhr) anfallen, werden mit einem Faktor von 150% berechnet.

      6. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie von Spesen, soweit diese durch den Kunden dem Grund nach genehmigt worden sind. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH rechnet diese prüffähig zusammen mit den erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab. Reisekosten werden entweder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 2. Klasse bzw. Flüge der Economy-Klasse oder bei Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto kalkuliert. Grundlage ist die schnellste Strecke nach dem von der Stützpunkt Promotion Service GmbH eingesetztem handelsüblichen Routenplaner. Im Nahbereich von 10km fallen keine Reisekosten an. Ausgangspunkt der Anfahrt/Abfahrt ist die Adresse der Stützpunkt Promotion Service GmbH, sofern nicht anders vereinbart.

      7. Soweit die Stützpunkt Promotion Service GmbH eine zeitabhängige Vergütung erhält, ist der Kunde verpflichtet, vorgelegte Nachweise zum Zeichen des Einverständnisses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Zugang abzuzeichnen. Soweit der Kunde mit den vorgelegten Nachweisen nicht einverstanden ist, wird er etwaige Bedenken gegen die Nachweise innerhalb dieser Frist detailliert schriftlich darlegen. Die Vertragsparteien werden dann unverzüglich versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Anschließend sind die Nachweise vom Kunden unverzüglich abzuzeichnen. Mit der Bezahlung gelten die Nachweise als abgezeichnet.

    2. Abrechnung

      1. Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

      2. Endet der Vertrag vorzeitig, hat die Stützpunkt Promotion Service GmbH einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht.

      3. Die Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen mit der (Teil-)Abnahme der Leistung fällig. Bei einer Auftragssumme über 10.000 Euro hat die Stützpunkt Promotion Service GmbH auch ohne gesonderte Vereinbarung einen Anspruch auf 30% der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten, 30% zur Mitte des vereinbarten Projektzeitraumes und 40% nach Abnahme.

      4. Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden.

      5. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche Beträge als Nettobeträge, d.h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

      6. Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

      7. Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag in gesetzlich festgelegter Höhe über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.

      8. Für jede Mahnung der Rechnung fällt eine Mahngebühr von jeweils 10,00 Euro an. Dem Kunden bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.

      9. Der Kunde kann gegen Ansprüche der Stützpunkt Promotion Service GmbH nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen, sofern es sich hierbei nicht um Ansprüche auf Fertigstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

      10. Ist für eine Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, zu dem die Stützpunkt Promotion Service GmbH berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Gestellung von Inhalten), darf die Stützpunkt Promotion Service GmbH die vereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, als ob das Projekt ohne die maßgebliche Verzögerung zu dem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

    3. Anpassung von Preisen

      1. Bei Dauerschuldverträgen ist die Stützpunkt Promotion Service GmbH zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Pauschale nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Kraft.

      2. Eine Preissenkung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der nach Änderung des Preises endet.

      3. Erhöhen sich die Einkaufspreise für Leistungen Dritter, kann diese Erhöhung im gleichen Verhältnis an die Kunden weitergegeben werden.

      4. Sofern der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts kündigen. Sofern die reguläre Kündigungsfrist des Vertrags 30 Tage überschreitet, gilt hierfür abweichend eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.

  1. Kündigung

    1. Vertragslaufzeit

      1. Bei Verträgen, die als Dauerschuldverhältnisse vereinbart werden, entspricht die Vertragslaufzeit der vereinbarten Vertragslaufzeit. Sofern die Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 12 Monate.

      2. Der Abrechnungszeitraum von zusätzlichen Optionen (z.B. Serviceleistungen) entspricht dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags. Wird die Option während der Laufzeit des Hauptvertrags bestellt, wird die erste Vertragslaufzeit zur Angleichung an die Restlaufzeit des Hauptvertrags angepasst.

      3. Die Kündigung unselbständiger Optionen eines Vertragsverhältnisses lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt, sofern nicht das gesamte Vertragsverhältnis gekündigt wird.

    2. Ordentliche Kündigung

      1. Sofern die Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Vertragsende.

      2. Die Kündigungsfrist von selbständig kündbaren Teilen/Optionen eines Vertrages entspricht der Kündigungsfrist des Hauptvertrags.

      3. Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.

    3. Außerordentliche Kündigung

      1. Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung diese schuldhaft nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgt ist.

      2. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall bei:

      3. offensichtlichen und gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B. der Speicherung oder des zum Abruf Bereithaltens von Inhalten im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder offensichtlich urheberrechtlich geschützter Software bzw. audiovisueller Inhalte (Musik, Videos etc.);

      4. strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten der Stützpunkt Promotion Service GmbH oder anderer Kunden der Stützpunkt Promotion Service GmbH durch den Kunden.

      5. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

        1. die Stützpunkt Promotion Service GmbH einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Kunden angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn die Stützpunkt Promotion Service GmbH hat die Verzögerung nicht zu vertreten;

        2. eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;

        3. über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

      6. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

      7. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Stützpunkt Promotion Service GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH kann, vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sämtliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

  1. Datenschutz, Vertraulichkeit, Änderungen der AGB Und Schlussbestimmungen

    1. Datenschutz

      1. Die personenbezogenen Daten der Kunde werden nur für die Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.

      2. Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH wird insbesondere personenbezogene Daten Dritter, die ihr der Kunde weiterleitet oder die er im Auftrag des Kunden erhebt, verarbeitet und nutzt nur im Rahmen der Weisungen des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen. Darüber hinaus obliegt es dem Kunden die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

    2. Vertraulichkeit

      1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

      2. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

      3. Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

      4. Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

    3. Abwerbeverbot 

      1. Beide Vertragsparteien dürfen sich gegenseitig keine Mitarbeiter mittelbar oder unmittelbar abwerben. Darüber hinaus ist es den Vertragsparteien untersagt, während des Bestehens eines Anstellungsverhältnisses eines Mitarbeiters bei der jeweiligen Vertragspartei, diesen in irgendeiner Form im eigenen Betrieb zu beschäftigen.

      2. Die vorerwähnten Einschränkungen gelten nicht, wenn der betreffende Arbeitgeber vor der Beschäftigung des Mitarbeiters bei der anderen Vertragspartei seine schriftliche Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben hat. Bei Zuwiderhandlung wird eine nach Billigkeitsgesichtspunkten festzulegende, jedoch mindestens 7.500 Euro betragende Vertragsstrafe fällig, es sei denn, die Vertragspartei hatte bei Einstellung des Mitarbeiters keine Kenntnis von dessen Beschäftigung bei der anderen Vertragspartei.

    4. Änderung der AGB

      1. Die Stützpunkt Promotion Service GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur und nur, wenn sie den Kunden zuzumuten ist.

      2. Im Fall von Änderungen, teilt die Stützpunkt Promotion Service GmbH den Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass die Kunden zwei Wochen Zeit haben, der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs haben die Kunden und die Stützpunkt Promotion Service GmbH das Recht zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen der Kunden unangemessen beeinträchtigen würde. Widersprechen die Kunden den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen.

    5. Schlussbestimmungen

      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Stützpunkt Promotion Service GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

      3. Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Stützpunkt Promotion Service GmbH nur nach Zustimmung der Stützpunkt Promotion Service GmbH auf Dritte übertragen.

      4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.

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